ENERGIE

Allgemeines zur Lagerung

Aspekte von Umwelt und Brandschutz bei der ordnungsgemäßen Lagerung von Brennstoffen.

Eine private Heizöllagerung bedarf der Anzeige.

Eine solche Anlage kann einen oberirdischen Lagertank (dazu zählen die Tanks im Keller) oder einen unterirdischen, d.h. im Boden vergrabenen Tank betreffen.

Die Anzeige ist mit Formblatt zu erstatten. Ist die Heizöllagerung in einem Bauantrag mit angegeben, so gilt sie als angezeigt.

Unterirdische Behälter sind alle 5 Jahre von einem privaten Sachverständigen prüfen zu lassen. In Wasserschutzgebieten ist dies alle 2,5 Jahre vorgeschrieben.

Oberirdische Behälter sind ab einem Fassungsvermögen von mehr als 10.000 Liter prüfpflichtig, in Wasserschutzgebieten bereits bei mehr als 1.000 Liter.