ENERGIE

Energieausweise


Energieberatung und Erstellung von Energieausweisen für Vermietung und Verkauf

Möglichkeiten und Notwendigkeiten von Energieausweisen – für Wohn- und Nichtwohngebäude, nach Bedarf und Verbrauch.

Energieausweise nach Verbrauch bzw. nach Bedarf für Wohn- bzw. Nichtwohngebäude.

 

 

Wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen, neu vermieten oder verpachten möchte benötigt einen Energieausweis.
Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten erhalten einen bedarfsorientierten Ausweis, bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohneinheiten kann zwischen einem Bedarfs- oder einem Verbrauchsorientierten gewählt werden.

Verbrauchsorientierte Energieausweise bescheinigen den durchschnittlichen Energieverbrauch eines Gebäudes über drei Jahre. Im Bedarfsausweis werden Verluste über sämtliche Außenbauteile (Dach, Fenster, Außenwand, Keller, Lüftung, Heizung) und andere Haustechnik (Licht und Kälte) bewertet.


Energieausweis für Wohngebäude

Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten erhalten einen bedarfsorientierten Ausweis, bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohneinheiten kann zwischen einem Bedarfs- oder einem Verbrauchsorientierten gewählt werden. Verbrauchsorientierte Energieausweise bescheinigen den durchschnittlichen Energieverbrauch eines Gebäudes über drei Jahre. Im Bedarfsausweis werden Verluste über sämtliche Außenbauteile (Dach, Fenster, Außenwand, Keller, Lüftung, Heizung) und andere Haustechnik (Licht und Kälte) bewertet.


Energieausweis für Nicht-Wohngebäude

Für Nichtwohngebäude, d.h. Gebäude bei denen mehr als 10% der Gesamtfläche nicht wohnwirtschaftlich genutzt werden (z.B. mittelständischer Betrieb mit dazugehöriger Betreiberwohnung) besteht die Wahlmöglichkeit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis.


Energieausweise für Nichtwohngebäude dürfen nur von Energieberatern mit Ingenieursausbildung ausgestellt werden. Ein Energieausweis behält 10 Jahre seine Gültigkeit.