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- Prüfung von Biogasanlagen
Prüfungen von Biogasanlagen nach AwSV
Unsere Leistungen: Prüfung nach Wasserrecht an Biogasanlagen bei Anlagen über 100 m³ vor Inbetriebnahme bei Anlagen über 1.000 m³ zusätzlich aller 5 Jahre sowie zur Stilllegung: Güllegrube, Jauchegrube, Silagesichersaftsammelbehälter (DWA-A TRwS 792 für JGS Anlagen, TRwS 793 für Biogasanlagen) sowohl für NaWaRo- als auch für Abfall-Anlagen:
Um die umfassende Sicherheit von Anlagen und Umwelt zu garantieren, müssen Biogasanlagen so beschaffen und betrieben werden, daß wassergefährdende Stoffe nicht austreten können.
Dafür sind unter anderem Leckageerkennungen an Behältern und Rohrleitungen erforderlich.
Bei Biogasanlagen können Heizöl, Diesel, Schmieröl/Altöl, Jauche Gülle Silagesickersaft (JGS) und zum Teil Substrate als wassergefährdende Stoffe genannt werden.
Wir sind ein Garant für höchste Sicherheitsstandards und prüft nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV, gültig ab 01.08.2017) unter anderem Gelände (z.B. Umwallung mit Kf-Wert-Messung), Substratbehälter, Rohrleitungen, Fahrsiloanlagen (Dichtheitsprüfung nach DWA-A TRwS 792, gültig ab 01.08.2018 und TRwS 793 (gültig ab … 2019), mit kalibriertem Meßgerät, mit zugelassener Meßgenauigkeit, bei allen Wetter- und Umweltbedingungen durch Referenzmeßmethode, entsprechender Erfahrung, etc.), Schmieröl-, Altöllager.
Je nach folgenden Umständen ergeben sich sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen und Betreiberpflichten, insbesondere im Hinblick auf die Fristen der wiederkehrenden Prüfpflicht: Baugenehmigung der Behörde, Einstufung des Wasserschutzgebiet, Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheids, Auswahl, Art, Gestaltung und Fassungsvermögen der Komponenten, Technisches Regelwerk, Zugelassene Einrichtungen (Behälter, Rohrleitungen, Baustoffe, Betriebsmittel,…).
Wir begleiten Betreiber, Planer und Hersteller durch diese verschiedenen Aspekte, die Einfluß auf die Beschaffenheit, Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen haben.
Prüfungen von JGS-Anlagen nach AwSV
Unsere Leistungen: Prüfung nach Wasserrecht an JGS-Anlagen bei Anlagen über 25 m³ Silagesickersaft, über 500 m³ Gülle und über 1.000 m³ Mist bzw. Silo vor Inbetriebnahme, bei Erdbecken alle 5 Jahre, gilt seit 01.08.2017 (AwSV) bzw. seit 01.08.2018 (DWA-A TRwS 792) auch für die Landwirtschaft: Güllegrube, Güllekanäle, Gülleleitungen, Jauchegrube, Silagesickersaftsammelbehälter, Ställe:
Um die umfassende Sicherheit von Anlagen und Umwelt zu garantieren, müssen JGS-Anlagen so beschaffen und betrieben werden, daß wassergefährdende Stoffe nicht austreten können.
Dafür sind unter anderem Leckageerkennungen an Behältern und Rohrleitungen erforderlich.
Bei JGS-Anlagen sind Jauche Gülle Silagesickersaft (JGS) als allgemein wassergefährdende Stoffe eingestuft.
Zu JGS-Anlagen zählen insbesondere Behälter, Sammelgruben, Erdbecken, Fahrsilos, Güllekeller und -kanäle, Festmistplatten, Abfüllflächen mit den zugehörigen Rohrleitungen, Sicherheitseinrichtungen, Fugenabdichtungen, Beschichtungen und Auskleidungen.
Wir sind ein Garant für höchste Sicherheitsstandards und prüfen diese JGS-Anlagen und deren Dichtheit nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und der DWA-A TRwS 792.
Wir begleiten Betreiber, Planer und Hersteller durch diese verschiedenen Aspekte, die Einfluß auf die Beschaffenheit, Errichtung und den Betrieb von JGS-Anlagen haben.