PRÜFUNGEN

Prüfungen von Biogasanlagen nach AwSV

Unsere Leistungen: Prüfung nach Wasser­recht an Biogasanlagen bei Anlagen über 100 m³ vor Inbetriebnahme bei Anlagen über 1.000 m³ zusätzlich aller 5 Jahre sowie zur Stilllegung: Güllegrube, Jauchegrube, Silage­sicher­saftsammel­behälter (DWA-A TRwS 792 für JGS Anlagen, TRwS 793 für Biogasanlagen) sowohl für NaWaRo- als auch für Abfall-Anlagen:

Um die umfassende Sicherheit von Anlagen und Umwelt zu garantieren, müssen Biogasanlagen so beschaffen und betrieben werden, daß wasser­gefähr­dende Stoffe nicht austreten können.

Dafür sind unter anderem Leckage­erkennungen an Behältern und Rohr­lei­tungen erforderlich.
Bei Biogasanlagen können Heizöl, Diesel, Schmieröl/Altöl, Jauche Gülle Silage­sickersaft (JGS) und zum Teil Substrate als wasser­gefährdende Stoffe genannt werden.

Wir sind ein Garant für höchste Sicher­heits­standards und prüft nach der Ver­ordnung über Anlagen zum Umgang mit wasser­ge­fähr­denden Stoffen (AwSV, gültig ab 01.08.2017) unter anderem Gelände (z.B. Umwallung mit Kf-Wert-Messung), Sub­strat­behälter, Rohr­leitungen, Fahrsiloanlagen (Dichtheitsprüfung nach DWA-A TRwS 792, gültig ab 01.08.2018 und TRwS 793 (gültig ab … 2019), mit kalibriertem Meßgerät, mit zugelassener Meßgenauigkeit, bei allen Wetter- und Umweltbedingungen durch Referenzmeßmethode, entsprechender Erfahrung, etc.), Schmieröl-, Altöllager.

Je nach folgenden Umständen ergeben sich sehr unterschiedliche Rahmen­be­dingungen und Betreiber­pflichten, ins­be­son­dere im Hinblick auf die Fristen der wiederkehrenden Prüf­pflicht: Baugenehmigung der Behörde, Einstufung des Wasser­schutzgebiet, Neben­be­stim­mungen des Gen­ehmi­gungs­be­scheids, Auswahl, Art, Ge­stal­tung und Fassungsvermögen der Kompo­nenten, Technisches Regelwerk, Zugelassene Ein­rich­tungen (Behälter, Rohrleitungen, Baustoffe, Betriebsmittel,…).

Wir begleiten Betreiber, Planer und Hersteller durch diese verschiedenen Aspekte, die Einfluß auf die Be­schaffen­heit, Errichtung und den Be­trieb von Bio­gas­anlagen haben.

 


 

Prüfungen von JGS-Anlagen nach AwSV

Unsere Leistungen: Prüfung nach Wasser­recht an JGS-Anlagen bei Anlagen über 25 m³ Silagesickersaft, über 500 m³ Gülle und über 1.000 m³ Mist bzw. Silo vor Inbetriebnahme, bei Erdbecken alle 5 Jahre, gilt seit 01.08.2017 (AwSV) bzw. seit 01.08.2018 (DWA-A TRwS 792) auch für die Landwirtschaft: Güllegrube, Güllekanäle, Gülleleitungen, Jauchegrube, Silage­sicker­saftsammel­behälter, Ställe:

Um die umfassende Sicherheit von Anlagen und Umwelt zu garantieren, müssen JGS-Anlagen so beschaffen und betrieben werden, daß wasser­gefähr­dende Stoffe nicht austreten können.

Dafür sind unter anderem Leckage­erkennungen an Behältern und Rohr­lei­tungen erforderlich.
Bei JGS-Anlagen sind Jauche Gülle Silage­sickersaft (JGS) als allgemein wasser­gefährdende Stoffe eingestuft.

Zu JGS-Anlagen zählen insbesondere Behälter, Sammelgruben, Erdbecken, Fahrsilos, Güllekeller und -kanäle, Festmistplatten, Abfüllflächen mit den zugehörigen Rohrleitungen, Sicherheitseinrichtungen, Fugenabdichtungen, Beschichtungen und Auskleidungen.

Wir sind ein Garant für höchste Sicher­heits­standards und prüfen diese JGS-Anlagen und deren Dichtheit nach der Ver­ordnung über Anlagen zum Umgang mit wasser­ge­fähr­denden Stoffen (AwSV) und der DWA-A TRwS 792.

Wir begleiten Betreiber, Planer und Hersteller durch diese verschiedenen Aspekte, die Einfluß auf die Be­schaffen­heit, Errichtung und den Be­trieb von JGS-Anlagen haben.