PRÜFUNGEN

Tankprüfungen

Unsere Leistungen: Prüfung von Fach­be­trieben nach § 19 WHG, Heizöllager­an­lagen, Tankanlagen für DK, Altöl, Biogas, etc.

Abnahme von prüfungspflichtigen Tank­an­lagen, Tankanlagen für alle brennbaren Flüssig­keiten mit einem Flammpunkt größer 55 Grad Celsius, sowie alle nicht brennbaren Flüssigkeiten.

Dazu zählen neben Anlagen zur Lagerung und zum Unschlag von Heizöl, Diesel, Altöl und andere wassergefährdende Stoffe, z.B. Biogasanlagen, gewerbliche oder öffentliche Wärmepumpenanlagen mit Erdkollektor, etc.

  • Erdtankanlagen
  • Oberirdische Tankanlagen im Keller (in Bayern über 10.000 Liter)
  • Tankanlagen im Trinkwasser­schutz­gebiet
  • Tankanlagen in über­schwemmungs­gefährdeten Gebieten