- Tankprüfungen
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Tankprüfungen
Unsere Leistungen: Prüfung von Fachbetrieben nach § 19 WHG, Heizöllageranlagen, Tankanlagen für DK, Altöl, Biogas, etc.
Abnahme von prüfungspflichtigen Tankanlagen, Tankanlagen für alle brennbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt größer 55 Grad Celsius, sowie alle nicht brennbaren Flüssigkeiten.
Dazu zählen neben Anlagen zur Lagerung und zum Unschlag von Heizöl, Diesel, Altöl und andere wassergefährdende Stoffe, z.B. Biogasanlagen, gewerbliche oder öffentliche Wärmepumpenanlagen mit Erdkollektor, etc.
- Erdtankanlagen
- Oberirdische Tankanlagen im Keller (in Bayern über 10.000 Liter)
- Tankanlagen im Trinkwasserschutzgebiet
- Tankanlagen in überschwemmungsgefährdeten Gebieten